Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von FLASH MICH Fotobox

Stand 03.01.2025

 

§1 Geltung und Vertragsabschluss

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Produkte, die von FLASH MICH Fotobox, Inhaber David Pöge (Cray), Promenade 20, 06667 Weißenfels (im Folgenden „Anbieter“ genannt), über die Webseite www.flashmich.com oder auf andere Weise (z.B. per E-Mail, Telefon oder persönlich) angeboten und erbracht werden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Vermietung von Fotoboxen, Audiogästebüchern und Zubehör sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt. Die Annahme kann schriftlich (z.B. per E-Mail) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen. Der Vertrag gilt auch dann als angenommen, wenn beide Parteien davon ausgehen, dass der Vertrag in Kraft tritt, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich unterzeichnet wurde. Der ausgefüllte Vertrag kann ohne Unterschrift per E-Mail an den Anbieter gesendet werden und ist durch die geleistete Anzahlung ebenfalls rechtskräftig.
  4. Der Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter ist nur volljährigen Personen (mindestens 18 Jahre) gestattet. Mit der Bestellung bzw. dem Zustandekommen des Vertrages versichert der Kunde, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall einen Altersnachweis anzufordern. Stellt sich heraus, dass der Kunde minderjährig ist, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§2 Leistung

  1. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der Bereitstellung von Equipment zur Erstellung digitaler Aufzeichnungen und Reproduktionen von Bildaufnahmen. Dies umfasst insbesondere die Vermietung von Fotoboxen und Audiogästebüchern inklusive Zubehör. Die genaue Art, der Ort, die Zeit und der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie spezielle Kundenwünsche werden im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung detailliert festgelegt.
  2. Die Leistungen des Anbieters umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung des im Vertrag spezifizierten Equipments (z.B. Fotobox, Audiogästebuch) für den vereinbarten Zeitraum am vereinbarten Ort. Weitergehende Leistungen, wie z.B. Lieferung, Aufbau, Abbau, Betreuung vor Ort, Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien (z.B. Fotopapier, Requisiten) oder die Erstellung einer Online-Galerie, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Vertrag oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.
  4. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für die Qualität der von den Nutzern erstellten Aufnahmen, sofern diese nicht auf technische Mängel des bereitgestellten Equipments zurückzuführen sind.

§3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Zugang und Aufenthalt: Der Kunde gewährleistet dem Anbieter und dessen beauftragten Personen den ungehinderten Zugang zum vereinbarten Aufstellungsort der Geräte sowie den Aufenthalt während der gesamten Veranstaltungsdauer bis zum vollständigen Abbau der Geräte.
  2. Räumlichkeiten Dritter: Werden die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet, ist der Kunde verpflichtet, im Vorfeld die erforderliche Zustimmung des Dritten einzuholen und dem Anbieter nachzuweisen.
  3. Genehmigungen und Kosten: Der Kunde trägt die Kosten für alle notwendigen Genehmigungen, Zufahrtsberechtigungen (z.B. Einfahrt zu Messegeländen), Eintrittskarten oder Ausweise, die für die Anfahrt, den Aufbau, den Betrieb und den Abbau der Geräte erforderlich sind, und stellt diese dem Anbieter rechtzeitig zur Verfügung.
  4. Stromversorgung: Der Kunde stellt eine geeignete und sichere Stromversorgung am Aufstellungsort der Geräte auf eigene Kosten sicher. Er trägt die Kosten für den Stromverbrauch während der Veranstaltung. Die Stromversorgung muss den technischen Anforderungen der Geräte entsprechen, welche dem Kunden vom Anbieter mitgeteilt werden.
  5. Hinweispflichten: Der Kunde ist verpflichtet, die Veranstaltungsteilnehmer ausdrücklich und in geeigneter Form am Veranstaltungsort auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle hinzuweisen. Er weist die Teilnehmer zudem darauf hin, dass sie mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen gemäß Ziffer 4.1. erteilen.
  6. Sicherheit und Schutz: Der Kunde ist für die Sicherheit der Geräte am Aufstellungsort während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Er trifft angemessene Maßnahmen, um Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Geräte zu verhindern.

§4 Nutzungsrechte und -arten

  1. Nutzungsrechte des Kunden: Der Anbieter überträgt dem Kunden für den vereinbarten Zweck ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den während der Mietdauer erstellten Fotos. Dieses Nutzungsrecht ist auf die private, nicht-kommerzielle Nutzung beschränkt. Jede Veränderung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung der Fotos (z.B. durch Fotocomposing, Montage, Filter oder sonstige digitale Bearbeitung) sowie die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt auch für digital veränderte oder verfremdete Bilddateien.Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotos durch den Kunden oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises.Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten Dritter durch die Nutzung der Fotos durch den Kunden.

  2. Nutzungsrechte des Anbieters und des Kunden an den von Veranstaltungsteilnehmern erstellten Fotos: Durch die Nutzung des Fotoautomaten räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die jeweils angefertigten Bilder im Rahmen der folgenden Zwecke zu nutzen:

    Veröffentlichung auf Webseiten und Social-Media-Kanälen: Der Anbieter und der Kunde sind berechtigt, die Bilder auf ihren Webseiten (z.B. flashmich.com) und Social-Media-Kanälen (z.B. facebook.com/flashmichbox) zu veröffentlichen.

    Eigenwerbung: Für die Nutzung der Bilder zu Eigenwerbezwecken des Anbieters (z.B. auf Flyern, Messeständen, der eigenen Webseite außerhalb der Galerie) wird eine separate und ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt. Diese Einwilligung kann im Rahmen der Veranstaltung oder nachträglich eingeholt werden.

    Die Veranstaltungsteilnehmer können der Nutzung ihrer Bilder durch den Anbieter und/oder den Kunden jederzeit schriftlich für die Zukunft widersprechen. Durch den Widerspruch entstehen den Veranstaltungsteilnehmern keine Kosten, außer den Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

  3. Verantwortlichkeit für Online-Galerien: Für die Inhalte und die rechtmäßige Veröffentlichung von Online-Galerien, die vom Kunden erstellt oder betrieben werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, des Urheberrechts und anderer relevanter Gesetze.

    Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Inhalte oder der Veröffentlichung der Online-Galerien durch den Kunden entstehen. Dies umfasst auch Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten.

§5 Vergütung

  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot.
  2. Die Vergütung des Anbieters erfolgt entweder durch Vorkasse oder durch Barzahlung am Veranstaltungstag. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten Vergütung bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand, soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.ä. wird gesondert nach Verbrauch berechnet.
  4. Eine Rechnungstellung der Vergütung ist nur für gewerblich eingetragene Unternehmen (Nachweis erforderlich) möglich. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.
  5. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
  6. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.
  7. Sollte die Vergütung nicht spätestens am Veranstaltungstag erbracht werden, bedarf es keiner gesonderten Mahnung für die Inverzugsetzung des Schuldners.

§6 Kündigung durch Kunden

  1. Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, gilt Folgendes: Die Vergütung gemäß Ziff. 5.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung bis 8 Wochen vorher in Höhe von 20%, bis 6 Wochen vorher in Höhe von 25%, bis 4 Wochen vorher in Höhe von 30%, bis 2 Wochen vorher in Höhe von 50%. Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
  2. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann.

§7 Leistungsstörung

  1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.
  2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter des Anbieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt

§8 Haftung / Gefahrübergang

  1. Geltungsbereich
    Diese Haftungs- und Gefahrübergangsregelungen gelten für alle Mietgegenstände, die von FLASH MICH Fotobox vermietet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotoboxen, Audiogästebücher und Zubehör, unabhängig davon, ob die Übergabe durch Lieferung und Aufbau durch den Anbieter oder durch Abholung und Selbstaufbau durch den Kunden erfolgt.

  2. Gefahrübergang
    Bei Lieferung und Aufbau durch den Anbieter: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstands geht mit der ordnungsgemäßen Übergabe und dem betriebsbereiten Aufbau am vereinbarten Aufstellungsort an den Kunden über. Der Anbieter weist den Kunden in die ordnungsgemäße Bedienung ein.

    Bei Abholung durch den Kunden: Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstands am vereinbarten Abholort an den Kunden über. Der Anbieter übergibt den Mietgegenstand in funktionsfähigem Zustand und gibt dem Kunden ggf. eine Einweisung in den Aufbau und die Bedienung.

    Rückgabe: Die Gefahr geht mit der ordnungsgemäßen Rücknahme des Mietgegenstands durch den Anbieter am vereinbarten Rückgabeort und nach erfolgter Prüfung auf Vollständigkeit und Schäden wieder auf den Anbieter über.

  3. Haftung des Anbieters
    Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziffer 4.1 genannten hinaus obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bild- oder Tonmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

    Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpreises beschränkt.  

    Der Anbieter haftet nicht für den vom Kunden mit der Erbringung der vertraglichen Leistung bezweckten Erfolg. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes Bild- oder Tonmaterial, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.

  4. Haftung des Kunden
    Der Kunde haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Gästen verursachten Schäden am Mietgegenstand und der Ausrüstung während der Mietzeit, beginnend mit dem Gefahrübergang gemäß Ziffer 8.2 bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme durch den Anbieter.

    Der Kunde verpflichtet sich, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die sämtliche Risiken während der Mietdauer abdeckt. Dies umfasst auch Schäden, die durch Gäste verursacht werden.

    Wird keine Versicherung abgeschlossen, haftet der Kunde uneingeschränkt für alle Schäden, einschließlich Diebstahl, Totalschaden und Folgekosten. 

    Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für:

    a. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann.
    b. Bei Totalschaden oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    c. Bergungs- und Rückführungskosten.
    d. Gutachterkosten.
    e. Wertminderung.
    f. Dem Anbieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. g. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung.

  5. Der Kunde ist für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und hat darauf zu achten, dass die Mietgegenstände sachgemäß genutzt werden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

§9 Datenübermittlung und -archivierung

  1. Haftung bei Datenübermittlung
    Sofern der Kunde Daten übermittelt, unabhängig von der Übertragungsart (z. B. elektronisch, per Datenträger oder auf anderem Wege), übernimmt der Anbieter keine Haftung für Übertragungsfehler, Datenverlust oder Beschädigung während der Übermittlung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ordnungsgemäße und sichere Übermittlung der Daten zu sorgen.
  2. Archivierung und Speicherung
    Der Anbieter archiviert keine vom Kunden übermittelten Daten. Es obliegt allein dem Kunden, Sicherheitskopien und Backups der übermittelten Daten anzufertigen und diese eigenverantwortlich zu verwahren.
  3. Verlust oder Wiederherstellung von Daten
    Der Anbieter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Daten, unabhängig von deren Ursache. Sollten Daten wiederhergestellt oder nachträglich recherchiert werden müssen, liegt die Verantwortung und der Aufwand hierfür vollständig beim Kunden.

§10 Datenschutz

  1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
    Zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Geschäftsabwicklung erhebt, speichert und verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
  2. Verantwortung des Kunden bei Datenverarbeitung
    Nutzt oder verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten, die durch den Anbieter bereitgestellt wurden, für andere Zwecke als persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß DSGVO und BDSG. Dies umfasst insbesondere die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen sowie die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
  3. Unterstützung durch den Anbieter
    Der Anbieter stellt auf Anfrage die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die der Kunde für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen benötigt. Sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, diesen mit dem Anbieter abzuschließen.
  4. Haftung und Abgrenzung
    Der Anbieter haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzrechtlich unzulässigen Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden entstehen.
  5. Rechte der betroffenen Personen
    Der Anbieter weist darauf hin, dass betroffene Personen jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15-20 DSGVO haben. Anfragen hierzu können direkt an den Anbieter gerichtet werden.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand
    Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters, Weißenfels. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Abtretungsverbot
    Der Kunde darf Forderungen oder Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. Dies gilt insbesondere für Zahlungsansprüche und sonstige Ansprüche aus der Vertragsdurchführung. Eine Abtretung ohne Zustimmung ist unwirksam.
  3. Nebenabreden
    Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Anwendbares Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn die Leistungserbringung außerhalb Deutschlands erfolgt.
  5. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder ergänzungsbedürftig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§12 Widerrufsrecht

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  2. Ausübung des Widerrufsrechts
    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter (FLASH MICH Fotobox, Promenade 20, info@flashmich.com, 03443 2984291) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann hierfür ein übliches Widerrufsformular verwenden, dessen Nutzung jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  3. Wahrung der Widerrufsfrist
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

§12.1 Ausschluss des Widerrufsrechts:

  1. Maßgeschneiderte Dienstleistungen
    Verträge über die Bereitstellung von individuell angepassten Leistungen (z. B. speziell gestaltete Hintergründe, personalisierte Audiogästebücher), die nach den Wünschen des Kunden angefertigt wurden und eindeutig auf dessen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  2. Erbrachte Leistungen
    Wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und der Kunde dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Kurzfristige Buchungen
    Verträge über Dienstleistungen, die innerhalb der Widerrufsfrist erbracht werden sollen und bei denen der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Erbringung der Leistung begonnen wird, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

§13 Höhere Gewalt

  1. Weder der Anbieter noch der Kunde haften für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese durch Ereignisse verursacht wurden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

    Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme oder andere extreme Wetterbedingungen, Kriege, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Aufstände oder Unruhen,
    Pandemien, Epidemien oder andere Gesundheitskrisen, behördliche Anordnungen, Verbote oder Einschränkungen, einschließlich Lockdowns oder anderer Maßnahmen, Feuer, Explosionen oder Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, die nicht vom Anbieter oder Kunden zu vertreten sind.

  2. Pflichten bei Eintritt höherer Gewalt
    a. Die betroffene Partei (Anbieter oder Kunde) ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu informieren.
    b. Beide Parteien sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu begrenzen und die Vertragserfüllung so bald wie möglich wiederaufzunehmen.

  3. Auswirkungen auf Vertragsverpflichtungen
    a. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Verpflichtungen der betroffenen Partei, soweit die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.
    b. Sollte die höhere Gewalt länger als [z. B. 30 Tage] andauern, ist der Anbieter oder der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen angemessen zu vergüten.

  4. Ausschluss
    Ereignisse, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder des Kunden verursacht wurden, gelten nicht als höhere Gewalt. Ebenso sind wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie etwa Zahlungsausfälle oder Liquiditätsprobleme, nicht von dieser Klausel umfasst.

§14 Vertraulichkeit

  1. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
    Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere geschäftliche, technische, finanzielle oder personenbezogene Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind.

  2. Ausnahmen
    Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt werden, die von einer dritten Partei rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. In einem solchen Fall ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über die Offenlegungspflicht zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  3. Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung:
    Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Laufzeit dieses Vertrags hinaus für einen Zeitraum von [z. B. 2 Jahre], sofern keine anderweitige gesetzliche Verpflichtung besteht.

  4. Sicherheitsmaßnahmen
    Beide Parteien verpflichten sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten und den Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern.

  5. Konsequenzen bei Verstoß
    Verstöße gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung berechtigen die geschädigte Partei, Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§15 Haftung für Inhalte und Verbreitung von Bildern

  1. Verantwortung des Kunden für Inhalte
    Der Kunde ist allein verantwortlich für die Erstellung, Nutzung und Inhalte der mit der Fotobox aufgenommenen Bilder. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Bilder, insbesondere nicht für Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.
  2. Verbreitung und Veröffentlichung
    Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder, auf denen Dritte abgebildet sind, ausschließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen erfolgt. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen, Webseiten oder in anderen öffentlichen oder kommerziellen Medien.
  3. Haftungsausschluss des Anbieters
    Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder durch den Kunden oder durch Dritte, die Zugang zu den Bildern erhalten haben. Jegliche rechtliche oder finanzielle Haftung für Ansprüche Dritter aufgrund der Nutzung oder Verbreitung der Bilder obliegt dem Kunden.
  4. Freistellung des Anbieters
    Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung der mit der Fotobox aufgenommenen Bilder entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Datenschutzvorschriften sowie daraus resultierende Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
  5. Datenschutz und Bildmaterial
    Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die mit der Fotobox aufgenommenen Bilder nicht durch den Anbieter gespeichert oder archiviert werden, es sei denn, dies wird im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ist selbst für die sichere Verwahrung und den Schutz der Bilddateien verantwortlich.
  6. Besondere Hinweise zu sensiblen Inhalten
    Der Kunde verpflichtet sich, keine Bilder zu erstellen oder zu verbreiten, die gegen geltende Gesetze, die guten Sitten oder den Jugendschutz verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, die Bereitstellung der Fotobox bei offensichtlichem Missbrauch sofort zu beenden, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung hat.